Sicherheit

Bei der Zahlung mit einer Kreditkarte haben die Kartengesellschaften mit verschiedenen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt. Gleichzeitig kann aber auch der Karteninhaber dazu beitragen, das Risiko für einen Betrug durch einen sorgfältigen Umgang mit der Karte und den Kartendaten möglichst gering zu halten.

Sicherheit bei Zahlung in Geschäften und Restaurants

In einem Geschäft ist die Karte meist im Blickfeld des Inhabers. Ein Kopieren der Kartendaten ist hier kaum möglich. Wird dagegen im Restaurant bezahlt, ist der Kellner unter Umständen für einige Minuten aus dem Blickfeld und kann die Kartendaten aufschreiben. Diese Gefahr besteht aber meist nur in sehr unsicheren Ländern. Die Kartengesellschaften überwachen die Händler-Akzeptanzstellen auch selbst. Häufen sich beim gleichen Händler die Reklamationen und Missbrauchsfälle, werden Kartenzahlungen durch die Gesellschaft nicht mehr genehmigt. Gleichzeitig prüfen die Kartenunternehmen einen möglichen Missbrauchsverdacht und verhindern eine falsche Buchung. Solche Verdachtsmomente liegen beispielsweise vor, wenn die Karte zur gleichen Zeit in unterschiedlichen Ländern für eine Bezahlung eingesetzt wird.

Sicheres Bezahlen im Internet

Für die Bezahlung mit einer Kreditkarte im Internet müssen Inhaber neben der Kartennummer und dem Gültigkeitsdatum auch einen dreistelligen Sicherheitscode eingeben, der auf der Rückseite der Karte zu finden ist. Als zusätzliche Absicherung bieten MasterCard und VISA Card Extra-Sicherheitssysteme an. Dabei wird ein weiteres Passwort abgefragt, dass nur der Inhaber alleine kennt. Immer mehr Online-Händler setzen diese Systeme ein.

Am Geldautomaten nur mit PIN

Wie bei normalen Bankkarten kann der Bargeldservice bei Kreditkarten nur mit einer Persönlichen Geheimzahl (PIN) genutzt werden. Kartenbesitzer sollten Karte und PIN immer getrennt aufbewahren und am Geldautomaten die PIN sichtgeschützt eingeben.

Abrechnungen immer kontrollieren

Alle Kartenzahlungen werden einmal im Monat in einer Rechnung zusammengestellt. Karteninhaber sollten die Abrechnung und die einzelnen Umsätze genau prüfen. Ist ein Umsatz vorhanden, der nicht vom Karteninhaber ist, könnte ein Betrug vorliegen. Dann muss die Kartengesellschaft bzw. die Bank angerufen werden. Zur Sicherheit wird die Karte gesperrt und eine neue Karte ausgestellt. Der falsche Betrag muss vom Kartenbesitzer reklamiert werden. Kreditkartenkunden haben nach der Rechnungserstellung mehrere Wochen Zeit, den Umsatz zu reklamieren und den Betrag zurückzubekommen.

Geringe Haftungsgrenze

Wenn der Verdacht des Missbrauchs besteht oder die Karte weg ist, sollte unverzüglich eine Sperrung durchgeführt werden. Hierzu sind die Kartengesellschaften rund um die Uhr und weltweit telefonisch erreichbar. Durch die sofortige Sperrung der Karte verringert der Karteninhaber selbst das Risiko eines finanziellen Schadens. Im Schadensfall muss dann nichts selbst gezahlt werden oder es greift bei Eigenverschulden die maximale Haftungsgrenze von 50 Euro.