Im Urlaub
Auf Urlaubsreisen ins Ausland ist eine Kreditkarte ein nützlicher Reisebegleiter. International sind Kreditkarten in fast allen Ländern der Erde als Zahlungsmittel anerkannt. Inhaber einer Kreditkarte können damit bargeldlos Waren und Dienstleistungen bezahlen. Neben der Bezahlfunktion dienen Kreditkarten auch als Kautionsersatz, beispielsweise bei der Anmietung eines Mietwagens. Die dritte wesentliche Funktion von Kreditkarten besteht in der Versorgung mit Bargeld über die Geldautomaten.
Immer die Landeswährung in der Geldbörse
Mit einer Kreditkarte haben Urlauber immer die passende Landeswährung in ihrer Geldbörse. Noch vor ein paar Jahren mussten Urlauber ein bis zwei Tage vor Reisebeginn den Besuch bei ihrer Bank einplanen, um Geld zu wechseln oder ausreichend Geld abzuheben, das wegen eines günstigeren Wechselkurses erst am Urlaubsort getauscht werden sollte. Mit Kreditkarten fällt diese Prozedur weg, denn die Kartengesellschaft verbucht den Kaufpreis bei einer Kartenzahlung im Ausland immer in der entsprechenden Währung und rechnet die Zahlsumme automatisch in die Euro-Währung um. Dadurch haben Karteninhaber einen kleinen Vorteil beim Umrechnungskurs, der für bargeldlose Zahlungen einige Cent günstiger ist, als der Devisen-Umtauschkurs. Allgemein genügt die Mitnahme der Karte statt einer dicken Urlaubskasse. Auch für Reisende, die mehrere Länder in ihrem Urlaub besuchen, entfällt der Geldwechsel in verschiedene Währungen.
Keine Extra-Kosten innerhalb der Euro-Währungszone
In allen europäischen Ländern mit der Euro-Währung können Inhaber mit ihrer Karte ohne zusätzliche Kosten bargeldlos bezahlen. Die international anfallende Auslandseinsatzgebühr, meistens zwischen 1 und 2 Prozent des Kaufpreises, entfällt bei einem Einkauf in Euro. Bei der Kartennutzung in Dollar oder Pfund müssen Inhaber allerdings das Auslandseinsatzentgelt bezahlen.
Geringe Haftung bei Verlust
Kreditkarten können durch den Inhaber bei einem Diebstahl oder bei Verlust telefonisch schnell gesperrt werden. Dagegen ist mitgeführtes Bargeld bei einem Diebstahl meist unwiederbringlich verloren und wird nicht ersetzt. Bei einer missbräuchlichen Verwendung haften Karteninhaber außerdem nur bis maximal 50 Euro selbst. Statt Bargeld im Wert von 1.000 Euro bis 1.500 Euro während eines Urlaubs bei sich zu führen, ermöglichen Kreditkarten die Nutzung bis zum Verfügungshöchstlimit, das meist bei 2.000 Euro oder höher liegt. Allerdings birgt der Verfügungsrahmen auch die „Gefahr“ des schnellen Geldausgebens. Deshalb empfiehlt es sich, während des Urlaubs, alle Ausgaben aufzuschreiben, um den Überblick nicht zu verlieren. Mit der Ausgabenliste kann auch die spätere Kartenabrechnung einfacher abgeglichen werden.
Attraktive Versicherungsleistungen als Extra
Für Urlaubsreisende bieten höherwertige Karten, beispielsweise mit Gold- oder Platinstatus, meist noch integrierte Versicherungsleistungen ohne Aufpreis. Werden Karteninhaber im Ausland einmal krank, können über den Versicherungsservice der Karte die Arzt- oder Krankenhauskosten abgerechnet werden. Der Abschluss einer separaten Auslandsreisekrankenversicherung vor Reiseantritt ist dann nicht mehr erforderlich.